Baumschutz
Bäume brauchen Platz und Schutz
Die Städte wachsen und der Bedarf an neuem Wohnraum ist groß. Aber nicht nur Menschen brauchen einen geschützten Platz zum Leben. Um gesund zu bleiben und sich entfalten zu können sind unsere Bäume und Gehölze ebenfalls darauf angewiesen, dass ihnen genügend Platz zugestanden wird – über- und unter der Erde.
Bei Neu- oder Umbau frühzeitig an den Baumschutz denken – es lohnt sich!
Bei Bauvorhaben auf Grundstücken mit bestehendem Baumbestand spielt das Thema Baumschutz eine wichtige Rolle. Da gilt es: je früher der Baumsachverständige in die Planungsphase eingebunden wird, desto besser. Fließen schon im Vorfeld alle notwendigen Maßnahmen zum Schutze der Bäume in die Planung ein, gewährleistet dies einen flüssigen Ablauf der Bautätigkeiten. Kostenintensive Maßnahmen zur Schadenregulierung und der Verlust wertvoller Zeit durch Bauverzögerungen stehen dem gegenüber.
An der Wurzel ist der Baum besonders sensibel
Die größten Schäden und Beeinträchtigungen bei Baumaßnahmen werden der Wurzel zugefügt. Meist sind es Beeinträchtigungen durch Bodenverdichtung oder Bodenauftrag. Schon wenige Zentimeter können genügen, um Bäume zum Absterben zu bringen. Durch Bodenauftrag und Bodenverdichtung wird dem Boden Sauerstoff entzogen. Die Folge ist, die Wurzel stirbt allmählich ab, die Vitalität des Baumes lässt nach und er wird anfällig gegen Schädlinge. Gerade holzzersetzende Pilze können die Standsicherheit stark beeinträchtigen.




Bildquelle: GALK-Poster des AK-Stadtbäume(2012)
Auch Wurzelverletzung oder -kappung können gravierende Folgen haben
Werden Wurzeln mechanisch weggerissen oder verletzt kann auch dies gravierende Folgen haben:
- Die Standsicherheit kann sofort beeinflusst werden und den Baum jederzeit zu einer Gefahr machen
- Verletzungen sind Eintrittspforten für holzzersetzende Pilze. Wird die Wurzel zersetzt, tritt je nach Baumart und Situation eine Beeinträchtigung der Standsicherheit nach wenigen Jahren oder einigen Jahrzehnten ein
Baumschutz betrifft auch Gartenbesitzer
Fällungen und Habitus verändernde Eingriffe können genehmigungspflichtig sein denn viele Gemeinden und Städte haben Baumschutz- oder Gehölzschutzsatzungen als Rechtsnormen erlassen. Nach diesen Gesetzen können Sie als privater Gartenbesitzer verpflichtet sein, Fällungen oder andere Beschädigungen zu unterlassen, sofern Sie keine Genehmigung haben.
Als erfahrener Baumsachverständiger berate ich Sie zuverlässig und fundiert zum Thema Baumschutz.
Leistungen
- Beratung bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen unter Einhaltung der DIN-Normen (DIN 18920; RAS-LP/0)
- Baumgutachterliche Begleitung von Bauvorhaben
- Baumgutachten für die Bauvoranfrage
- Baumpflegerische Beratung während der Bauphase
- Begleitung der Endabnahme
- Bauverträglichkeitsgutachten – mehr unter Baumgutachten
- Beratung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren